Rücksendungen nach Ablauf der gesetzlichen Rückgabefrist Für unbenutzte, einwandfrei in Orginalverpackung zurückgeschickte Teile verlangen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% des Rechnungsbetrags. Eingebaute Teile, unvollständige Teile und durch mangelhafte Verpackung bei der Rücksendung beschädigte Ware kann nicht gutgeschrieben werden. Sonderartikel speziell für den Kunden angefertigte bzw. bestellte Ware sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
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